Eine Verbindung der öffentlichen Wasserversorgung mit den Zisternen darf nicht erfolgen (DIN 1988, Teil 4). Das in die Zisternen eventuell einzuleitende Frischwasser aus dem öffentlichen Netz muss über einen Wasserzähler erfasst werden (regional unterschiedlich).
Für den Bau von Zisternen ausschließlich zu Gießzwecken sind keine weiteren Richtlinien zu beachten.
Wird das in Zisternen gesammelte Regenwasser zum Beispiel zur Toilettenspülung oder für die Waschmaschine verwendet, gelten zusätzlich folgende Richtlinien:
► Es darf keine Verbindung zwischen dem Regenwassersystem und dem Trinkwassersystem vorhanden sein.
► Die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme (Regen- bzw. Trinkwasser) müssen farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein (DIN 2403).
► Soll bei Regenwassermangel Trinkwasser verwendet werden, so darf der Anschluss nur über einen freien Einlauf erfolgen.
► In das Leitungssystem des Regenwassers ist ein zusätzlicher Wasserzähler einzubauen, damit das Regenwasser, das der Kanalisation zugeführt wird, gemessen werden kann. Dieser Wasserzähler wird privat beschafft und unterliegt den Eichgesetzen (regional unterschiedliche Regelungen).
► Die Installationen sind von einem zugelassenen Installationsunternehmen auszuführen. Der Nachweis ist in schriftlicher Form zu erbringen, die Fertigstellung der Zisterne und der Regenwasseranlagen ist durch das Installationsunternehmen anzuzeigen.
► Die Gemeinde ist berechtigt, das Regenwasserleitungssystem auch nach Inbetriebnahme wiederholt zu überprüfen. Werden dabei Mängel festgestellt, die die Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung gefährden bzw. erhebliche Störungen erwarten lassen, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zu unterbrechen. Die Gemeinde wird die Regenwasseranlagen jährlich überprüfen.
► Die Anlage ist beim zuständigen Gesundheitsamt anzumelden.
Anforderungen nach DIN 1988:
Dachablaufwasser ist Nichttrinkwasser und nach DIN 1988 Teil 4 der Klasse 5 einzuordnen: "Mit Gefährdung der Gesundheit durch Erreger übertragbarer Krankheiten".
DIN 1988 Teil 4 legt für Verbindungen mit Nichttrinkwasseranlagen folgendes fest:
"Die unmittelbare Verbindung von Trinkwasseranlagen mit Nichttrinkwasseranlagen ist nicht zulässig.". Aufgrund der großen Gefahr für das Trinkwasser durch Nichttrinkwassersysteme ist nur eine mittelbare Verbindung über den freien Auslauf auf Dauer zulässig.
Der freie Auslauf für die Nachspeisung von Trinkwasser in Trockenzeiten kann in der Praxis durch ein Magnetventil mit einem Schwimmschalter ausgeführt werden, jedoch ist auch hier der Abstand für einen freien Auslauft unbedingt einzuhalten.
DIN 1988 legt im Anhang A zu Teil 8 fest, dass der freie Auslauf jährlich mindestens einmal zu inspizieren ist. Dabei ist der Sicherungsabstand (Wasserstandseinstellung) des Einlaufventils und des Überlaufes bei voll geöffneten Einlauf zu überprüfen. Ferner ist eine Sichtkontrolle der Be- und Entlüftung durchzuführen. Die Inspektion kann durch den Betreiber oder durch ein Installationsunternehmen vorgenommen werden.
Nach DIN 1988 Teil 4 darf auch unter ungünstigsten Umständen (zum Beispiel Versagen der Sicherheitseinrichtung, verstopfter Überlauf der Zisterne und gleichzeitige Löschwasserentnahme) kein Wasser in das öffentliche Netz fließen. Es ist dem Grundstücksbesitzer bekannt, dass das Rückdrücken oder Rückfließen von verkeimten Wasser ins öffentliche Netz einen Strafbestand nach dem Bundesseuchengesetz darstellt.
Der Grundstückseigentümer haftet für alle Gefahren aus seiner Regenwasseranlage.
Kennzeichnung von Regenwasseranlagen
Nach DIN 1988 Teil 2 sind Entnahmestellen für Nichttrinkwasser (Regenwasseranlagen) mit den Worten "Kein Trinkwasser" schriftlich oder bildlich (Verbotszeichen V5 nach DIN 4844 Teil 1) zu kennzeichnen.
Es wird empfohlen, die Entnahmestellen von Regenwasseranlagen an den Außenwänden von Gebäuden (Gartenventile) durch abnehmbare Drehgriffe gegen missbräuchliche Benutzung zu sichern (Kindersicherung).
Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme müssen, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich gekennzeichnet werden (DIN 2403, Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff).
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